Sind Geschenkkreise strafbar?
Was ist ein Schneeballsystem?
Folgende Aktivitäten sind im Zusammenhang mit Geschenkkreisen / Herzenskreisen strafbar:
• die Gründung
• die Beteiligung an der Organisation von derartigen Veranstaltung
• die Werbung für solche Veranstaltungen
Nicht strafbar, aber dringend davon abzuraten, ist es:
• an solchen Veranstaltungen teilzunehmen
• Geld in einen solchen Kreis einzuzahlen
Sowohl Geschenkkreise oder Herzenskreise, als auch Pyramidensysteme fallen unter das Lotteriegesetz und sind verboten.
In der «Verordnung vom 27. Mai 1924 zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten (LV)» heisst es:
Art. 43
Den Lotterien sind gleichgestellt:
1. alle Veranstaltungen, bei denen das Schneeballsystem (Lawinen-, Hydra-, Gella- oder Multiplexsystem) zur Anwendung kommt.
Eine solche Veranstaltung liegt vor, wenn die Lieferung von Waren, die Ausrichtung von Prämien oder andere Leistungen zu Bedingungen in Aussicht gestellt werden, die für die Gegenpartei des Veranstalters nur dann einen Vorteil bedeuten, wenn es ihr gelingt, weitere Personen zum Abschluss gleicher Geschäfte zu veranlassen;
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Weitere Informationen
- Newsblogartikel Schenkkreise
- Webseite des EJPD